Sonderpädagogischer Förderbedarf
Hier finden Sie Informationen dazu, wie das Verfahren zur Feststellung eines besonderen Förderbedarfs für Schülerinnen und Schüler an Regelschulen bzw. in Ausnahmefällen von Kindertagesstätten abläuft.
Während der Erstellung des Berichtes zur Fragestellung sonderpädagogischer Förderbedarf, werden standardisierte und informelle Testverfahren eingesetzt. Die Ergebnisse der standardisierten Testverfahren (z.B. CFT 20 R, BUEGA, BUEVA) lassen sich sowohl in IQ-Werte, als auch T-Werte oder Prozentränge umrechnen. Ein nüztliches Hilfsmittel dazu stellt der Normwertrecher von Psychometrica dar. Weiterführende Informationen dazu erhalten Sie beim Anklicken des Links.
Zur Umsetzung des §24 der UN-Behindertenrechtskonvention können Kinder mit Beeinträchtigungen in Rheinland–Pfalz eine Förderschule oder eine Schwerpunktschule besuchen. Die August – Becker – Schule ist seit dem Schuljahr 2006/ 2007 Schwerpunktschule. In jeder Klasse der Schule werden bis zu vier Kinder mit besonderem Förderbedarf unterrichtet. Zur Sicherung der optimalen Lernbegleitung und Förderung aller Kinder arbeiten Grunschullehrkräfte, FörderschullehrerInnen, Pädagogische Fachkräfte und IntegrationshelferInnen eng in Klassen- und Stufenteams zusammen.Die GWS betreut in ihrer Funktion als Stammschule die August-Becker Grundschule/Schwerpunktschule.